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Minikreisverkehr in Bröthen an der Kreuzung Nordstraße/Hauptstraße

Von Hoyerswerda / Wojerecy aktuell1 Min. Lesezeit

In Bröthen richtet das Bürgeramt einen Minikreisverkehr ein.

Die Kreuzung liegt an der Nordstraße und der Hauptstraße.

Der Minikreisverkehr dient als Modellvorhaben.

Er dient auch als Maßnahme der Verkehrsberuhigung.

Das Bürgeramt plant die Umbeschilderung und Ummarkierung fertigzustellen.

Als Datum nennt das Bürgeramt den 29. September 2026.

Die neue Verkehrsführung folgt den üblichen Regeln für Kreisverkehre.

Regeln an der Einfahrt

An der Einfahrt gilt die Regel mit den blauen Schildern.

Wenn das blaue Schild „Kreisverkehr“ mit „Vorfahrt gewähren“ steht, gilt Vorfahrt im Kreisel.

Das bedeutet: Der Verkehr im Kreisel hat Vorfahrt.

Das Blinken ist nur beim Ausfahren nach rechts erlaubt.

Beim Einfahren darf der Fahrer nicht blinken.

Während der Fahrt im Kreis darf der Fahrer nicht blinken.

Mittelinsel und Ausnahmen

Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden.

Das gilt auch dann, wenn die Mittelinsel nur aufgemalt ist.

Ausnahmen gelten laut Mitteilung nur für große Fahrzeuge.

Die Ausnahme gilt, wenn es unvermeidbar ist.

Verbot zum Halten

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

Ausgenommen ist verkehrsbedingter Stau.

Fahrtrichtung im Kreis

Fahrzeuge fahren nach rechts in den Kreis ein.

Die Fahrzeuge fahren dann entgegen dem Uhrzeigersinn im Kreis.

Hinweis für Verkehrsteilnehmer

Alle Verkehrsteilnehmer sollen die geänderte Regelung beachten.

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