Freiberger Stadtrat beschließt Amtsverweser für die Verhinderung des Oberbürgermeisters
Der Freiberger Stadtrat hat am 1. Oktober mehrheitlich beschlossen, für die Zeit einzuspringen, in der der Oberbürgermeister sein Amt nicht ausüben kann: Die Stadt soll einen Amtsverweser bekommen. Für den Beschluss stimmten 22 Ratsmitglieder. Der Antrag war am 20. August 2026 von den Fraktionen „Freie Wähler“ und „Bürger für Freiberg“ eingebracht worden.
Wer die Position übernimmt, entscheidet der Stadtrat. Laut Mitteilung ist dafür die absolute Mehrheit erforderlich. Der Amtsverweser ist Beamter auf Widerruf, leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen. Welche weiteren Schritte nun folgen, soll bis zur nächsten Stadtratssitzung geklärt werden.
Weitere Personalentscheidungen getroffen
In derselben Sitzung sprach sich der Stadtrat außerdem dafür aus, die Stelle eines zweiten Beigeordneten nicht zu besetzen. Sie soll bis zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters oder bis zu einer Rückkehr des derzeitigen Oberbürgermeisters unbesetzt bleiben. Auch dieser Beschluss fiel mehrheitlich.
Vorschlag für neuen Dezernenten abgelehnt
Keine Mehrheit fand ein weiterer Vorschlag der Stadtverwaltung. Geplant war, künftig einen Dezernenten für Verwaltung und Finanzen einzusetzen. Nach Angaben aus der Mitteilung sollte damit vor allem erreicht werden, Verantwortlichkeiten klar zu bündeln und die fachliche Arbeit in der Stadtverwaltung auch bei einer länger andauernden Verhinderung des Oberbürgermeisters verlässlich weiterzuführen.
Der vorgesehene Dezernent wäre Beschäftigter der Stadt und dem Oberbürgermeister gegenüber weisungsgebunden gewesen. Mit der Ablehnung bleibt es bei der bisherigen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung.
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