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Friedensrichter-Sprechstunde in Heidenau

Am 25. September: Hilfe bei Nachbarschaftsstreit und mehr – Rathaus, Zimmer A 201

Friedensrichter-Sprechstunde in Heidenau
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Stadt Heidenau informiert über die nächste Sprechstunde des Friedensrichters. Diese findet am Donnerstag, dem 25. September 2025, von 17:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus, Dresdner Straße 47, 2. Etage, Zimmer A 201, statt. Das Angebot richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner, die einen außergerichtlichen Einigungsversuch bei Streitigkeiten suchen.

Rolle und Aufgaben des Friedensrichters

Das Verfahren vor dem Friedensrichter zielt darauf ab, Konflikte zwischen Parteien einvernehmlich zu lösen. Damit bietet die Schlichtung eine niedrigschwellige Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren. Der Friedensrichter kann nur in den gesetzlich bestimmten Fällen tätig werden und soll einen Kompromiss zwischen den Beteiligten vermitteln.

Bereiche, in denen geschlichtet werden kann

Der Friedensrichter kann in verschiedenen zivilrechtlichen und einigen strafrechtlichen Angelegenheiten schlichtend eingreifen. Zu den wichtigsten Anwendungsfeldern zählen:

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten, wie Schadensersatzforderungen, Kaufpreiszahlungen oder Werklohnvergütungen
  • Herausgabeansprüche
  • Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, etwa bei Überwuchs von Baumwurzeln oder Ästen, sowie Konflikten zwischen Vermieter und Mieter
  • Verletzungen der persönlichen Ehre, beispielsweise durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen
  • Bestimmte strafrechtliche Delikte, wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung
  • Grenzen der Zuständigkeit

    Der Friedensrichter ist nicht für schwerere Straftaten zuständig und darf in Angelegenheiten, die ausschließlich den Familiengerichten oder Arbeitsgerichten vorbehalten sind, nicht vermitteln.

    Wichtig zu beachten: Zuständig ist stets der Friedensrichter am Wohnort des Antragsgegners – nicht des Antragstellers. Mit der Antragstellung fällt außerdem eine Gebühr an.

    Weitere Informationen und Kontakt

    Wer außerhalb der Sprechzeiten Kontakt zum Friedensrichter aufnehmen möchte, kann dies per E-Mail tun.

    Die Stadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse an dieser Möglichkeit zur Konfliktbeilegung. Die Bürgermeisterin bittet um Kenntnisnahme und um die Veröffentlichung der Informationen.

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