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Friedensrichter in Heidenau: Nächste Sprechstunde am 28. August

Bürger können im Rathaus außergerichtliche Einigungen bei zivilrechtlichen und geringfügigen strafrechtlichen Streitigkeiten anstreben

Die Stadt Heidenau informiert über die nächste Sprechstunde des Friedensrichters: Am Donnerstag, dem 28. August 2025, steht im Rathaus, Dresdner Straße 47, 2. Etage, Zimmer A 201, von 17:00 bis 18:00 Uhr ein Ansprechpartner für Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die außergerichtliche Einigungen in bestimmten Rechtsstreitigkeiten suchen.

Was macht der Friedensrichter?

Der Friedensrichter übernimmt eine vermittelnde Rolle bei diversen Streitfällen, um eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Ziel ist es, Konflikte ohne langwierige Gerichtsverfahren zu lösen.

Typische Fälle für das Schlichtungsverfahren

Das Verfahren vor dem Friedensrichter kann für eine Vielzahl von Streitigkeiten genutzt werden:

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten (z. B. Schadensersatz, Kaufpreiszahlung, Werklohnvergütung)
  • Herausgabeansprüche
  • Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten (z. B. Überwuchs von Baumwurzeln oder Ästen, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter)
  • Verletzungen der persönlichen Ehre durch Beleidigung oder Falschaussagen
  • Geringfügige strafrechtliche Delikte, etwa Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung
  • Wichtig: Der Friedensrichter kann nicht bei schwereren Straftaten sowie in familiengerichtlichen oder arbeitsgerichtlichen Fällen tätig werden.

    Wichtige Hinweise zur Antragstellung

    Für die Aufnahme und Bearbeitung eines Antrags ist stets der Friedensrichter am Wohnort des Antragsgegners zuständig. Zudem ist bei der Antragstellung eine Gebühr zu entrichten.

    Erreichbarkeit und weitere Informationen

    Bürgerinnen und Bürger können außerhalb der Sprechzeit Kontakt per E-Mail aufnehmen, um Fragen zu klären oder einen Termin zu vereinbaren.

    Bedeutung für das gesellschaftliche Miteinander

    Das Schlichtungsverfahren stellt eine bürgernahe und niedrigschwellige Möglichkeit dar, Alltagskonflikte außergerichtlich und einvernehmlich zu lösen. Diese Form der Streitbeilegung kann nicht nur die Gerichte entlasten, sondern auch dazu beitragen, das gesellschaftliche Zusammenleben zu stärken.

    Die nächste Gelegenheit zur persönlichen Beratung bietet die Sprechstunde am 28. August 2025. Für weitere Informationen stehen die genannten Ansprechpartner zur Verfügung.

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