Schauübung zum Feuerwehr-Jubiläum legt Heidenau lahm
Am 31. Mai sperrt die Feuerwehr rund ums Rathaus mehrere Straßen für ihre öffentliche Übung zum 150-jährigen Bestehen.

Die Freiwillige Feuerwehr Heidenau plant anlässlich ihres 150-jährigen Jubiläums eine öffentliche Schauübung. Die Veranstaltung soll am Sonntag, 31. Mai 2026, von 11:00 bis ca. 13:00 Uhr am Rathaus Heidenau, Dresdner Straße 47, stattfinden.
Verkehrseinschränkungen rund um die Schauübung
Im Zusammenhang mit den notwendigen Aufstellflächen und der Durchführung der Übung sind für denselben Tag mehrere Straßensperrungen vorgesehen. Diese gelten am 31. Mai 2026 in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr.
Während dieser Zeit ist eine Ein- und Ausfahrt in oder aus den betroffenen Straßenabschnitten ausschließlich für Rettungsfahrzeuge und die Polizei möglich.
Hinweise für Anlieger und Verkehrsteilnehmer
Die betreffenden Anlieger sowie deren Besucher werden gebeten, sich für die Dauer von maximal drei Stunden auf die besondere Situation einzustellen und bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Der Sperrbereich soll weiträumig über die S172, die August-Bebel-Straße und die Siegfried-Rädel-Straße umfahren werden.
Auch die Parkflächen vor dem Rathaus in Richtung Dresdner Straße müssen am 31. Mai 2026 von 10:00 bis 13:00 Uhr mit einem absoluten Halteverbot gesperrt werden. Die Einhaltung der angeordneten Parkbeschränkungen sei im Zusammenhang mit einer reibungslosen Vorbereitung und Durchführung der Übung von besonderem Interesse; festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.
Für eventuelle Schäden an verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen, die durch den Feuerwehr(übungs)einsatz entstehen, wird keine Haftung übernommen. Straßenanlieger, deren Besucher sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die zu erwartenden Verkehrsbeschränkungen gebeten.
Kontakt für weitere Informationen
title="Torsten Walther"
subtitle="Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Heidenau"
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Die Mitteilung ist von C. Oertel, Bürgermeisterin, gezeichnet. Die Presseinformation wurde zur Kenntnis beziehungsweise kostenfreien Veröffentlichung in den Medien übermittelt.
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