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Sprechstunde des Friedensrichters in Heidenau

Am 24. April vermittelt Rico Schulz bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und mehr im Rathaus

Die Stadt Heidenau informiert über die nächste Sprechstunde des Friedensrichters Rico Schulz. Am Donnerstag, 24. April 2025, steht Herr Schulz zwischen 17 und 18 Uhr im Rathaus an der Dresdner Straße 47, 2. Etage, Zimmer A 201, zur Verfügung.

Aufgaben und Befugnisse des Friedensrichters

Das Verfahren vor dem Friedensrichter dient dazu, Streitigkeiten zwischen Parteien außergerichtlich beizulegen. Ziel ist es, im Rahmen des gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichs eine Einigung zu erzielen und so gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Typische Fälle für eine Schlichtung

  • Vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Schadensersatz, Kaufpreiszahlung oder Werklohnvergütung
  • Herausgabeansprüche
  • Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, etwa bei Überwuchs von Baumwurzeln oder Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
  • Verletzung der persönlichen Ehre, beispielsweise durch Beleidigung oder unwahre Behauptungen
  • Bestimmte strafrechtliche Delikte, darunter Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung
  • Grenzen der Tätigkeit des Friedensrichters

    Die Befugnisse des Friedensrichters sind gesetzlich klar umrissen: Bei schwereren Straftaten oder Angelegenheiten, die den Familien- beziehungsweise Arbeitsgerichten vorbehalten sind, kann er nicht tätig werden.

    Wichtig zu wissen ist zudem, dass für die Bearbeitung und Entgegennahme eines Antrags immer die Friedensrichter zuständig sind, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Außerdem fällt bei der Antragstellung eine Gebühr an.

    Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen

    Wer außerhalb der festgelegten Sprechzeiten Fragen hat oder einen Antrag stellen möchte, kann Friedensrichter Rico Schulz per E-Mail kontaktieren.

    Für umfassende Informationen steht darüber hinaus der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Heidenau als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, das Angebot des Friedensrichters bei passenden Konflikten zu nutzen, damit Streitigkeiten auch weiterhin effizient und einvernehmlich gelöst werden können.

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