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Amt für Jugend und Familie Leipzig vorübergehend geschlossen

Wegen neuer Unterhalts- und Kindergeldregelungen entfallen vom 12. bis 16. Januar Sprechzeiten und Beratungen

Von Redaktion Leipzig

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig informiert über vorübergehende Schließzeiten im Sachgebiet Beistandschaft/Beurkundung. In der Zeit vom 12. bis 16. Januar 2026 entfallen sämtliche Sprechzeiten in diesem Bereich. Betroffene Leistungen wie Beurkundungen, Unterhaltsberatungen, Beistandschaften und Beratungen zur Vaterschaftsklärung stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung.

Welche Dienstleistungen sind betroffen?

  • Beurkundungen, zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen
  • Unterhaltsberatungen
  • Beistandschaften
  • Negativatteste
  • Beratungen zur Vaterschaftsklärung
  • Diese Angebote pausieren während der genannten Tage und werden ab dem 19. Januar wieder wie gewohnt angeboten.

    Unterlagen und Anträge trotzdem einreichen

    Wer dennoch Unterlagen einreichen oder Anträge stellen möchte, kann dies weiterhin tun. Die Dokumente können entweder postalisch eingesendet oder direkt im Amt für Jugend und Familie, Naumburger Straße 26, abgegeben werden.

    Gründe für die Schließung

    Hintergrund dieser temporären Einschränkung ist die aktuelle Erhöhung von Mindestunterhalt und Kindergeld, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Neuerungen im Unterhaltsrecht machen eine Einzelfallüberprüfung notwendig. Zudem müssen alle betroffenen Personen über die neuen Regelsätze informiert werden.

    Weitere Informationen und Kontakt

    Bei Fragen rund um die Schließzeiten und die betroffenen Leistungen hilft das Amt für Jugend und Familie weiter. Die Ansprechpartner stehen für Informationen zur Verfügung.

    title="Amt für Jugend und Familie, Stadt Leipzig"

    subtitle="Abteilungsleiter Hoheitliche Jugendhilfe"

    email="[email protected]"

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    Hinweis für Presse und Öffentlichkeit

    Die Informationen richten sich insbesondere an Familien, Alleinerziehende und Beratungsstellen, die regelmäßig Leistungen des Sachgebiets Beistandschaft/Beurkundung in Anspruch nehmen. Die Stadt Leipzig bittet um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen, verbunden mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der Anpassungen angesichts der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

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