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Leipzig digitalisiert Hundesteuer ab 2026

Einheitlicher Satz von 150 Euro, digitale Marken mit QR-Code und Befreiungen für Assistenzhunde

Von Redaktion Leipzig

Die Stadt Leipzig passt ihre Hundesteuersatzung an und setzt damit auf mehr Transparenz sowie zeitgemäße Verfahren für alle Hundehalterinnen und Hundehalter. Diese Reform bringt nicht nur einen neuen Steuersatz, sondern setzt auch auf digitale Lösungen für die Verwaltung und Registrierung der Vierbeiner.

Einheitlicher Steuersatz und Wegfall der „Blechmarken“

Künftig gilt in Leipzig ein einheitlicher Steuersatz von 150 Euro pro Hund und Jahr, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Hunde. Damit entfällt der bisher erhöhte Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund, der bei 192 Euro lag. Die neuen Regelungen sind laut Stadtverwaltung eine Reaktion auf den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Fairness und Praxisnähe.

  • Steuer steigt pro Hund auf 150 Euro jährlich
  • Erhöhter Satz für weitere Hunde entfällt
  • Neuer Satz weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer Großstädte
  • Digitale Hundesteuermarken ab 2026

    Die bisher üblichen „Blechmarken“ verlieren bis spätestens 31. Dezember ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Halterinnen und Halter für jeden neu angemeldeten Hund eine digitale Hundesteuermarke. Diese wird im Zuge des Steuerbescheids zur Verfügung gestellt und kann entweder digital oder in Papierform genutzt werden.

    • QR-Code als digitale Hunderegistriermarke
    • Kopierbar und auf mehreren Geräten speicherbar
    • Kostenpflichtiger Ersatz beschädigter Marken entfällt
    • Der

      ermöglicht dem Außendienst der Stadt die unkomplizierte Kontrolle der Steuerpflicht und vereinfacht so Verwaltungsabläufe. Für Hundehalter bietet die digitale Marke mehr Flexibilität beim Nachweis der steuerlichen Anmeldung ihres Hundes.

      Steuerbefreiung und Sonderregelungen

      Die Neufassung der Satzung berücksichtigt auch die Belange von Menschen mit Behinderungen: Assistenzhunde sind zukünftig vom Hundesteuersatz befreit. Auch Rettungshunde werden bereits ab Ausbildungsbeginn steuerlich entlastet. Für beide Gruppen gibt es nun klare und unkomplizierte Nachweisverfahren.

      • Steuerbefreiung für Assistenzhunde
      • Assistenz-Rettungshunde ab Ausbildungsbeginn steuerfrei
      • Vereinfachte Nachweisverfahren für Befreiungstatbestände
      • Die bestehende Regelung, dass Hunde aus dem Leipziger Tierheim sechs Monate steuerfrei bleiben, bleibt unverändert. Gewerblich gehaltene Hunde – etwa Therapie-, Dienst-, Zucht- und Wachhunde – sind weiterhin anzeigepflichtig, aber nicht steuerpflichtig.

        Anmeldung und Bestandszahlen

        Zum 31. Juli 2025 waren in Leipzig 24.347 Halter mit insgesamt 25.706 Hunden registriert. Die laufende Anpassung der Hundesteuersatzung löst die bisherige Regelung aus dem Jahr 2006 ab und spiegelt den aktuellen Bedarf sowie die Lebensumstände der Leipziger Bevölkerung wider.

        Die Umstellung auf digitale Lösungen und die Vereinfachung der Hundesteuer sind vor allem für die stetig wachsende Zahl an Hundehaltern in Leipzig ein Fortschritt. Die Stadt setzt damit ein Zeichen für bürokratische Entlastung und mehr Serviceorientierung im Alltag.

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