Leipziger Bibliotheken erhöhen Jahresgebühren ab 2026
Einzelausweis kostet dann 25 Euro, Kinder und Jugendliche bleiben kostenfrei – Ermäßigungen für LeipzigPass-Inhaber
Die Leipziger Städtischen Bibliotheken stehen vor einer Anpassung ihrer Gebührenordnung. Nach der Präsentation in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters ist eine Änderung der Nutzungsgebühren geplant, die nach Zustimmung durch den Stadtrat voraussichtlich ab März 2026 in Kraft treten wird.
Geplante Erhöhung der Jahresgebühren
Der Entwurf sieht vor, den Preis für einen regulären Bibliotheksausweis von 20 auf 25 Euro anzuheben. Auch der Duo-Ausweis, der zwei Erwachsenen die Nutzung ermöglicht, soll von 30 auf 38 Euro steigen. Damit reagieren die Bibliotheken auf gestiegene Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Medienbeschaffung seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2021.
Ermäßigungen und kostenfreie Angebote
Für Inhaberinnen und Inhaber des LeipzigPasses bleibt die Ermäßigung von 50 Prozent auf die Benutzungsgebühren bestehen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr sollen weiterhin kostenfrei einen Bibliotheksausweis erhalten.
Kostenfreier Zugang und Gültigkeit der Gebührenordnung
Der Zugang zu den Bibliotheken und ihren Informationsangeboten vor Ort bleibt für Menschen jeden Alters frei von Gebühren. Gebührenpflichtig bleibt lediglich die Ausleihe von Medien und die Nutzung digitaler Angebote von zuhause.
Überprüfung der Satzung und Gebührenordnung
Die Satzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken wird turnusgemäß alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert. Die aktuelle Änderung steht im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung und wird, sofern der Stadtrat zustimmt, umgesetzt.
Kontakt und weitere Hinweise
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zur neuen Gebührenordnung oder zu den Ermäßigungen haben, können sich an das Referat Kommunikation der Stadt Leipzig wenden.
title="Stadt Leipzig, Referat Kommunikation"
subtitle="Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 604, 109 Leipzig"
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Die geplanten Änderungen verdeutlichen, wie die Stadt Leipzig auf aktuelle Entwicklungen und gestiegene Kosten im Bibliothekswesen reagiert. Die finale Entscheidung liegt nun beim Stadtrat, der über die Satzungsänderung abstimmen muss.
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