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Schönefeld Leipzig: Soziale Erhaltungssatzung erklärt

Infoveranstaltung am 8. September klärt über Mietrecht und Modernisierungsregeln auf

Von Redaktion Leipzig

Im westlichen Teil von Schönefeld greift seit Februar eine neue Maßnahme zum Schutz bezahlbaren Wohnraums: die Soziale Erhaltungssatzung. Mit diesem spezifischen Instrument aus dem Baugesetzbuch möchte die Stadt Leipzig verhindern, dass Modernisierungen oder Nutzungsänderungen dazu führen, dass sich ansässige Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht mehr leisten können.

Informationsveranstaltung für Mieter, Vermieter und Investoren

Um die Fragen und Unsicherheiten rund um die Soziale Erhaltungssatzung gezielt zu adressieren, laden die Stadt Leipzig und der Mieterverein Leipzig e. V. am 8. September 2025 zu einer Informationsveranstaltung ein. Zwischen 17:30 und 19:00 Uhr erhalten Interessierte in der POLIKLINIK Leipzig, Taubestraße 2 (Einlass ab 17:15 Uhr) klare Auskünfte zum Umgang mit der Satzung.

Mitarbeiterinnen des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung stehen gemeinsam mit dem Mieterverein bereit, um Fragen zu folgenden Themen zu beantworten:

  • Gründe für die Ausweisung von Erhaltungsgebieten
  • Der Leipziger Ausbaustandard
  • Grenzen zwischen Sozialem Erhaltungsrecht und Mietrecht
  • Schutz vor Verdrängung: Was regelt die Soziale Erhaltungssatzung?

    Die Soziale Erhaltungssatzung dient als städtebauliche Maßnahme, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewahren. Konkret beschränkt sie bauliche und nutzungsbezogene Veränderungen an bestehenden Gebäuden. Vermieter benötigen für geplante bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Rückbauvorhaben eine Genehmigung der Stadt Leipzig. Ziel ist es, Verdrängung durch kostenintensive Modernisierung oder Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum vorzubeugen.

    Leipzig hat bereits seit 2020 in mehreren Stadtteilen ähnliche Regelungen eingeführt. Zu den betroffenen Gebieten zählen beispielsweise Bereiche in Eutritzsch und Connewitz.

    Veranstaltungsdetails und Anmeldung

    • Datum: 8. September 2025
    • Uhrzeit: 17:30 bis 19:00 Uhr (Einlass ab 17:15 Uhr)
    • Ort: POLIKLINIK Leipzig, Taubestraße 2, 04347 Leipzig
    • Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen zur Anmeldung sowie zur Sozialen Erhaltungssatzung sind online verfügbar.

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