Markkleeberg startet Bürgerbeteiligung für neuen Bebauungsplan
Online und im Rathaus: Entwurf für Wohngebiet Crostewitzer Straße bis 15. August einsehbar – Rückmeldungen erwünscht

Die Stadt Markkleeberg lädt Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitwirkung ein: Der Vorentwurf des Bebauungsplans für das geplante „Wohngebiet Crostewitzer Straße“ liegt im Zeitraum vom 14. Juli bis 15. August 2025 öffentlich aus. In dieser Zeit haben Einwohner die Gelegenheit, Einblick in die Planungen zu nehmen und eigene Anregungen einzubringen.
Öffentliche Auslegung: Digital und vor Ort
Sowohl online als auch analog sorgt die Stadt für größtmögliche Transparenz. Die Plandokumente stehen im Internet zur Verfügung und können während des gesamten Auslegungszeitraums jederzeit eingesehen werden.
Vorentwurf des Bebauungsplans online einsehenhttps://mitdenken.sachsen.de/1048675
Wer die Unterlagen lieber vor Ort prüfen möchte, kann dies im Rathaus der Stadt Markkleeberg tun. Im Erdgeschoss, Raum 006, sind die Unterlagen zu folgenden Zeiten einsehbar:
Adresse: Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg
Beteiligung der Öffentlichkeit ausdrücklich erwünscht
Die Bürgerbeteiligung ist ein zentrales Element der Planung. Alle Interessierten sind aufgerufen, während der Auslagezeit ihre Anregungen zur Planung einzureichen. Dies kann schriftlich an die Stadtverwaltung, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg erfolgen oder per E-Mail.
Wichtige Begriffe einfach erklärt
Bedeutung für die Stadtentwicklung
Mit der Auslegung des Vorentwurfs nimmt ein bedeutendes Bauvorhaben Gestalt an. Ziel ist es, die künftige Nutzung des Gebietes Crostewitzer Straße im Sinne der Stadtentwicklung und der Bedürfnisse der Bevölkerung optimal zu gestalten.
Die Offenlage bietet allen Markkleebergerinnen und Markkleebergern die Gelegenheit, mit eigenen Vorschlägen das Gesicht ihrer Stadt aktiv mitzugestalten. Die Rückmeldungen fließen in die weiteren Planungen ein.
Die Stadtverwaltung Markkleeberg setzt damit auf eine transparente und bürgernahe Planungskultur. Wer sich informieren oder beteiligen möchte, sollte die Auslegungsfrist beachten und kann sich digital oder direkt vor Ort aktiv einbringen.
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